PE_Obdachlosenunterbringung_10.11.2019

10. November 2019

Pressemitteilung

Umgang mit Obdachlosen macht fassungslos

Es gibt viele Gründe dafür, warum Menschen ihr Heim verlieren und obdachlos werden können, aber es gibt keinen einzigen Grund dafür, ihnen eine neue Unterkunft und das Recht auf ein würdevolles Leben zu verweigern. 

Der Umgang der Anwohner*innen der Süßener Straße mit dieser Thematik und die vorurteilsbelastete kollektive Ablehnung der Menschen in Not sind bezeichnend. In einem Brief unterstellt man „offensichtlich schwierige Umgangsformen“, fürchtet um „die Sicherheit, vor allem die der Kinder im angrenzenden Grundstück“. Es käme einer „Abwertung des gesamten Wohnviertels“ gleich.

Wir halten fest: Von Obdachlosen geht keinerlei Gefahr aus! Die SÖS hat den sozialen Anspruch, diese bedürftigen Menschen nicht abzuweisen und wie Aussätzige zu behandeln. Mitgefühl, Nächstenliebe und Hilfsbereitschaft müssen die Gebote der Stunde sein. Doch wer mit Grundstückswerten gegen Menschen argumentiert, lässt tief blicken. 
Wir begrüßen ausdrücklich die Feststellung von Bürgermeister Stipp: [… „Sowohl in den Wortbeiträgen im ATU als auch im Schreiben der Anwohner … spielten baurechtliche Belange jedoch keine Rolle. Es ging den Anwohnern darum, zwei sozial auffällige Personen in der Nachbarschaft zu verhindern.“ …].

Entgegen der bisherigen Position des Gemeinderates ist der Antrag auf Aufstellung besagter Wohncontainer in der letzten Sitzung des ATU am 5. November gescheitert – doch dies ist mehr als fraglich, vielleicht sogar nicht rechtens. Bürgermeister Stipp selbst sieht die Rechtmäßigkeit des Beschlusses nicht gegeben: [… „Gemäß § 43 Abs. 2 und 3 GemO wäre ich verpflichtet, diesem Beschluss zu widersprechen. Alternativ wäre eine Ersetzung des Einvernehmens durch die Baurechtsbehörde zu prüfen.“ …]. Seine Schlussfolgerung, dass auf Grund der derzeitigen Herausforderungen und der mit einem Widerspruch verbundenen personellen und zeitlichen Inanspruchnahme der Verwaltung keine erneute Sitzung durchgeführt werden sollte, teilen wir jedoch nicht. Deshalb stellt die SÖS im Salacher Gemeinderat zu diesem Vorgang nun eine Rechtsanfrage an das Regierungspräsidium Stuttgart.


Salach, den 10.11.2019


René Niess (GeR)
Salach Ökologisch Sozial


Share by: